Vereinskonzept - Bielefelder Eisenbahnfreunde

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Vereinskonzept

Geschichte

Vereinskonzept

1) Der Verein Bielefelder Eisenbahnfreunde e. V. hat sich zum Ziel gesetzt, die historische
Eisenbahngeschichte in und um Bielefeld im Allgemeinen und die Geschichte des
ehemaligen Bahnbetriebswerks in Bielefeld im Besonderen zu erforschen, zu
dokumentieren und der Nachwelt erlebbar zu erhalten, bzw. wiederherzustellen.
Er sammelt und bewahrt historische Sachzeugen der Bundesbahn- bzw. Bielefelder
Kreisbahngeschichte (sog. Sudbrackbahn) und präsentiert sie der breiten Öffentlichkeit
als ein Stück Heimat und Eisenbahngeschichte.
Sachzeugen sind hierbei: Bundesbahnfahrzeuge und normalspurige Fahrzeuge der
Bielefelder Kreisbahnen, Gebäude und bahn- und signaltechnische Einrichtungen des
typischen Bahnbetriebswerkes sowie entsprechende Ausrüstungsgegenstände,
Dokumente aller Art, Fotos und Schriftstücke.
Er fördert den Betrieb verkehrshistorischer Kulturgüter durch die Bereitstellung
entsprechender Infrastruktur im ehemaligen Bahnbetriebswerk und die Durchführung
historischer Sonderzugfahrten mit Zustiegsmöglichkeiten in Bielefeld in Form eines
fahrenden Museums, um den Fahrgästen ein authentisches Reiseerlebnis zu
ermöglichen.

2) Die gesammelten Sachzeugen sollen in ihrer überlieferten Funktionsweise auf dem
Gelände des ehemaligen Bahnbetriebswerks im Betrieb präsentiert werden. Diese
Präsentation erfolgt in erster Linie durch den Betrieb und die Pflege ausgewählter
Fahrzeuge im Zustand der Bundesbahn oder der Bielefelder Kreisbahnen der 50er bis
80er Jahre des 20. Jahrhunderts. Präsentationen von Sachzeugen können regional und
überregional auch in Form von Ausstellungen, auf Messen oder auf anderen
Veranstaltungen erfolgen. Die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen der
Traditionspflege und Bewahrung von Eisenbahngeschichte wird dabei angestrebt.

3) Die gesammelten Sachzeugen sollen möglichst Bezug haben zum Bahnbetriebswerk
Bielefeld oder zu den Bielefelder Kreisbahnen. Dies beinhaltet auch kleinbahnähnliche
Privatbahnen, zu Nebenbahnen umkonzessionierte Kleinbahnen sowie später
verstaatlichte Kleinbahnen bzw. kleinbahnähnliche Nebenbahnen in der Bielefelder
Umgebung.

4) Bei den zu sammelnden Fahrzeugen handelt es sich vorrangig um originale
Eisenbahnfahrzeuge mit entsprechend nachweislicher Beheimatung in Bielefeld oder
zumindest um Fahrzeugtypen, deren Einsatz auf den heimischen Bahnstrecken in der
Umgebung als typisch angesehen werden kann. Zulässig sind auch Fahrzeuge, die von
vergleichbarer Bauart sind, auch wenn sie von anderen Bahnen oder aus anderen
Gebieten Deutschlands stammen, sowie besondere Einzelstücke. Der aktuelle
Erhaltungszustand bei Aufnahme in die Sammlung ist dabei von nachrangiger Bedeutung.

5) Fahrzeuge, die nicht Punkt 4) entsprechen, aber als betriebliche Ergänzung notwendig
sind, werden so lange toleriert, bis sie durch besser passende Fahrzeuge ersetzt werden
können.

6) Die Fahrzeugsammlung soll beide im Bahnbetriebswerk beheimatete Traktionsarten
(Dampf und Diesel) der Eisenbahnfahrzeuge beinhalten und den gesamten Querschnitt
der üblicherweise anzutreffenden Fahrzeuge repräsentieren, sofern die
Platzverhältnisse dies ermöglichen.

7) Um eine optimale Pflege und Nutzung der historischen Fahrzeuge zu ermöglichen, sind
die Betriebsanlagen nach Möglichkeit und in Absprache mit den zuständigen
Infrastrukturbetreibern den betrieblichen Erfordernissen anzupassen.
Zur Konservierung der historischen Fahrzeuge wird der Bau von geeigneten
Unterstellmöglichkeiten angestrebt. Soweit möglich, ist die Anlagen- und
Umgebungsgestaltung so vorzunehmen, dass der stimmige Eindruck des
Bahnbetriebswerkes der 1950er bis 1980er Jahre gewahrt bleibt.

8) Grundsätzlich führt der Verein die Rettung, Erhaltung und den Betrieb im Sinne der
"Charta von Riga" des FEDECRAIL (Europäische Föderation der Museums- und
Touristikbahnen) durch, indem die Konservierung, Restaurierung, Unterhalt, Reparatur
und Nutzung im Sinne der bestmöglichen Wahrung der historischen Substanz
beschrieben ist.

9) Die Begrifflichkeiten des Denkmales, der technischen und regionalen Sammlung sowie
des Museums werden entsprechend des Merkblatt 22 (Kulturelle Begriffsbestimmungen
zur Eisenban) des VDMT (Verband Deutscher Museums- und Touristikbahnen) umgesetzt.

"Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren
Erhalt und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse
besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte
und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse
sind und für die Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche,
volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen." [DschG-NW §2 (1)]


"Ein Museum ist eine permanente kulturelle (der Volksbildung verpflichtete) nicht
kommerzielle Institution mit einem konzeptionell festgelegten Thema, das
erforscht und dokumentiert wird und zu dem Gegenstände gesammelt, bewahrt
und präsentiert werden" [Definition des ICOM (Internationaler Museumsverband)]

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